Die Studienjahre an der Fachakademie
die gegliederte ErzieherInnenausbildung / der erste Ausbildungs- und Prüfungsabschnitt
Die gegliederte ErzieherInnenausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.
Sie beginnt mit einem überwiegend theoretischen Ausbildungsabschnitt, den zwei Studienjahren, und schließt mit einem einjährigen Berufspraktikum ab.
Zu den zwei Studienjahren:
Der Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik qualifiziert die Studierenden, in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieher/in selbständig und verantwortlich tätig zu sein.
Die Vollzeitausbildung weist eine enge Verknüpfung der beiden Lernorte Fachakademie und sozialpädagogische Praxis auf. Die Studierenden werden fachwissenschaftlich, fachdidaktisch und praxisbezogen durch Lehrkräfte und Anleiter/innen begleitet.
Die Ausbildung erfolgt in fächerübergreifenden Lernfeldern und beinhaltet unterschiedliche Unterrichtsfächer.
Der Unterricht
Der Unterricht erfolgt innerhalb folgender Fächer:
- Pädagogik / Psychologie / Heilpädagogik (PPH)
- Sozialkunde / Soziologie
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
- Ökologie / Gesundheitspädagogik
- Recht und Organisation
- Literatur- und Medienpädagogik
- Deutsch
- Englisch
- Theologie / Religionspädagogik nach Konfession
- Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (PMLG)
- Kunst- und Werkpädagogik
- Musik- und Bewegungspädagogik
- Sozialpädagogische Praxis
Die Übungen
Folgende Übungen werden zu den sozalpädagogischen Arbeitsfeldern angeboten:
- Kinder- und Jugendarbeit
- Theaterpädagogik
- Erlebnispädagogik
- Interkulturelle Erziehung
- u.v.m.
Wahlunterricht
Folgende Wählfächer können Sie zusätzlich belegen:
- Instrumentalunterricht (Gitarre)
- Chor/Band
- Mathematik
Erster Prüfungsabschnitt
Am Ende des zweiten Studienjahres erfolgt eine schriftliche Prüfung in den Fächern
- Pädagogik / Psychologie / Heilpädagogik
- Literatur- und Medienpädagogik oder Theologie / Religionspädagogik nach Konfession
- ggf. Englisch (= freiwillig)
sowie eine mündliche Prüfung in
- Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
Nach bestandener Prüfungen erhalten die Studierenden die Zulassung zum Berufspraktikum, dem zweiten Ausbildungsabschnitt.