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Die Studienjahre an der Fachakademie

die gegliederte ErzieherInnenausbildung / der erste Ausbildungs- und Prüfungsabschnitt

Die gegliederte ErzieherInnenausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.

Sie beginnt mit einem überwiegend theoretischen Ausbildungsabschnitt, den zwei Studienjahren, und schließt mit einem einjährigen Berufspraktikum ab.

 

Zu den zwei Studienjahren:

Der Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik qualifiziert die Studierenden, in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieher/in selbständig und verantwortlich tätig zu sein.

Die Vollzeitausbildung weist eine enge Verknüpfung der beiden Lernorte Fachakademie und sozialpädagogische Praxis auf. Die Studierenden werden fachwissenschaftlich, fachdidaktisch und praxisbezogen durch Lehrkräfte und Anleiter/innen begleitet.

 

Die Ausbildung erfolgt in fächerübergreifenden Lernfeldern und beinhaltet unterschiedliche Unterrichtsfächer.

Der Unterricht

Der Unterricht erfolgt innerhalb folgender Fächer:

  • Pädagogik / Psychologie / Heilpädagogik (PPH)
  • Sozialkunde / Soziologie
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
  • Ökologie / Gesundheitspädagogik
  • Recht und Organisation
  • Literatur- und Medienpädagogik
  • Deutsch
  • Englisch
  • Theologie / Religionspädagogik nach Konfession
  • Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (PMLG)
  • Kunst- und Werkpädagogik
  • Musik- und Bewegungspädagogik
  • Sozialpädagogische Praxis

Die Übungen

Folgende Übungen werden zu den sozalpädagogischen Arbeitsfeldern angeboten:

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Theaterpädagogik
  • Erlebnispädagogik
  • Interkulturelle Erziehung
  • u.v.m.

Wahlunterricht

Folgende Wählfächer können Sie zusätzlich belegen:

  • Instrumentalunterricht (Gitarre)
  • Chor/Band
  • Mathematik

Erster Prüfungs­abschnitt

Am Ende des zweiten Studienjahres erfolgt eine schriftliche Prüfung in den Fächern

  • Pädagogik / Psychologie / Heilpädagogik
  • Literatur- und Medienpädagogik oder Theologie / Religionspädagogik nach Konfession
  • ggf. Englisch (= freiwillig)

sowie eine mündliche Prüfung in

  • Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung

 

Nach bestandener Prüfungen erhalten die Studierenden die Zulassung zum Berufspraktikum, dem zweiten Ausbildungsabschnitt.